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Ein bedeutender Meilenstein: Mobishare Feucht e.V. ist als gemeinnützig anerkannt!

„Die Körperschaft fördert nach Ihrer Satzung im Sinne der §§ 51 ff. AO ausschließlich und unmittelbar folgende gemeinnützige Zwecke:

Volksbildung ( §52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 7 AO)

Umwelt- und Naturschutz ( §52 Abs. 2 Satz 1 Nr.(n) 8 AO)“

formuliert das Zentralfinanzamt Nürnberg in seinem Bescheid vom 10.07.2024. Damit wird unsere Motivation, welche wir in unsere Satzung natürlich integriert haben, offiziell anerkannt und gewürdigt. Auch aus finanzieller Sicht spielt die Gemeinnützigkeit eine wichtige Rolle, denn damit können wir Spendenbescheinigungen ausstellen, die den Spender*innen eine entsprechende steuerliche Geltendmachung ermöglichen.